Sanitärplanung für Zahnarztpraxen in Deutschland: Wir planen Trinkwasseranschlüsse für Behandlungseinheiten mit Sicherung nach DIN EN 1717, Abwasser mit Amalgamabscheider, Wasser für Aufbereitung und Labor sowie Leitungsführung, die Stagnation vermeidet. Die Ausführung übernimmt ein eingetragener Installationsbetrieb vor Ort.

In der Zahnarztpraxis berührt Wasser aus der Leitung den Patienten direkt. Deshalb gelten besondere Anforderungen an Hygiene und Trennung.
Behandlungseinheiten, Thermodesinfektoren und Sterilisatoren dürfen nicht ungesichert an das Trinkwassernetz angeschlossen werden. Wir planen die Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717, sofern sie nicht bereits in den Geräten integriert sind.
Abwasser aus Behandlungsplätzen, an denen Amalgam anfällt – auch beim Entfernen alter Füllungen –, muss nach Abwasserverordnung Anhang 50 über einen zugelassenen Amalgamabscheider geführt werden. Wir planen Abscheider, Leitungsgefälle und Revisionszugänge zusammen mit der Absaugung.
Lange Stichleitungen zu selten genutzten Zapfstellen fördern Keimwachstum. Wir planen kurze Leitungswege, Ringleitungen, wo sinnvoll, und eine hygienisch ausgelegte Warmwasserbereitung, damit die Trinkwasserhygiene nach Trinkwasserverordnung eingehalten werden kann.
Wasseranschlüsse für Thermodesinfektor, Ultraschallbad und Sterilisator, Wasseraufbereitung (z. B. Umkehrosmose oder vollentsalztes Wasser) nach Herstellervorgabe und Gipsabscheider an Laborbecken.
So setzen wir Planung und Dentaltechnik in einem realen Praxisprojekt um.

Artikel zu Praxisplanung, Dentaltechnik und Praxisbetrieb.

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Abgestimmt mit Grundriss, Geräteplanung und den Installationsplänen der Gerätehersteller.
Wir prüfen Hausanschluss, vorhandene Leitungen, Fallrohre und Lage von Schächten und klären, wo Wasser und Abwasser für die Behandlungszimmer verfügbar sind.
Leitungsführung für Trinkwasser und Abwasser, Bodenanschlüsse der Behandlungseinheiten, Anschlüsse in Aufbereitung und Labor sowie Lage des Amalgamabscheiders.
Materialien, Armaturen, Sicherungseinrichtungen und Abscheider als Grundlage für Angebote von Installationsbetrieben.
Abstimmung mit dem Installationsbetrieb vor Ort, dem Lieferanten der Behandlungseinheiten und dem Elektriker.
Kontrolle der Rohinstallation vor dem Estrich, Begleitung der Druckprüfung und Spülung der Leitungen vor Inbetriebnahme der Geräte.
Antworten zu Trinkwasser, Abwasser und Amalgamabscheidern in der Zahnarztpraxis.
Wasser aus Behandlungseinheiten gelangt in den Mund des Patienten, gleichzeitig darf kein Wasser aus der Einheit zurück ins Trinkwassernetz gelangen. Deshalb sind Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 und hygienisch geplante Leitungen nötig. Die KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde gibt zusätzlich Hinweise zum Spülen der Wasserwege.
Die Hygieneempfehlungen sehen vor, dass die mikrobiologische Qualität des Wassers aus Behandlungseinheiten regelmäßig überprüft wird. Ob zusätzlich Untersuchungspflichten nach Trinkwasserverordnung für Ihre Warmwasseranlage bestehen, hängt von Anlagengröße und Nutzung ab. Ihr Gesundheitsamt bzw. Ihre Landeszahnärztekammer gibt dazu Auskunft.
Nach Anhang 50 der Abwasserverordnung muss Abwasser aus Behandlungsplätzen, an denen Amalgam anfällt, über einen Amalgamabscheider mit einem Abscheidegrad von mindestens 95 Prozent geführt werden. Der Abscheider muss zugelassen sein und nach Herstellervorgaben gewartet werden. Wir planen ihn zusammen mit der Absauganlage ein.
Oft ja. Wir prüfen Material, Alter und Querschnitte der vorhandenen Leitungen und ob nicht mehr genutzte Leitungsabschnitte stillgelegt werden müssen, damit kein stehendes Wasser im Netz bleibt. Daraus ergibt sich, was erneuert werden muss.
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