Mit einem Wartungsvertrag für Dentalgeräte behalten Zahnarztpraxen in Deutschland Wartungstermine und Prüfpflichten im Griff: Behandlungseinheiten, Sterilisator, Kompressor, Absaugung und Röntgen werden nach Herstellervorgabe gewartet und dokumentiert. Sie wissen jederzeit, was wann fällig ist.

Die MPBetreibV verpflichtet Sie als Betreiber, Medizinprodukte nach Herstellervorgaben instand zu halten und dies nachzuweisen. Ein Wartungsplan macht daraus Routine.
Wir erfassen alle Geräte mit Herstellerangaben, Intervallen und letzten Prüfungen und legen einen Jahresplan fest, der Wartungen bündelt und in Ihre Schließzeiten legt.
Verschleißteile werden getauscht, bevor sie versagen; Auffälligkeiten an Kompressor, Absaugung oder Wasserwegen fallen bei regelmäßiger Kontrolle früh auf. Das verlängert die Nutzungsdauer und senkt das Risiko abgesagter Behandlungstage.
Für Geräte im Wartungsplan kennen wir Baujahr, Historie und Ersatzteile. Bei Störungen verkürzt das die Diagnose deutlich. Einsätze vor Ort in Deutschland stimmen wir mit Ihnen ab.
Wartungsprotokolle, Ergebnisse sicherheitstechnischer Kontrollen (STK), soweit vorgeschrieben, und Prüfnachweise nach DGUV Vorschrift 3 werden geordnet abgelegt. Bei einer Praxisbegehung haben Sie alle technischen Nachweise griffbereit.
So setzen wir Planung und Dentaltechnik in einem realen Praxisprojekt um.

Artikel zu Praxisplanung, Dentaltechnik und Praxisbetrieb.

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Einmal eingerichtet, läuft die Wartung planbar und ohne Überraschungen.
Wir erfassen alle Geräte mit Hersteller, Modell, Baujahr, Seriennummer und vorhandenen Nachweisen – auf Basis Ihres Bestandsverzeichnisses, falls vorhanden.
Festlegung der Intervalle nach Herstellerangaben und gesetzlichen Prüfpflichten, Bündelung der Termine und Abstimmung mit Ihnen.
Wartung, Tausch von Verschleißteilen und Funktionsprüfungen nach Herstellervorgabe zu den vereinbarten Terminen.
Nach jeder Wartung bewerten wir den Zustand der Geräte und weisen frühzeitig auf anstehende Reparaturen oder Ersatzinvestitionen hin.
Wartungsberichte für jedes Gerät und eine aktuelle Übersicht aller Termine und Nachweise.
Was ein Wartungsvertrag für Dentalgeräte umfasst und warum er sich lohnt.
Das legt jeder Hersteller in seiner Gebrauchsanweisung fest; häufig ist eine jährliche Wartung vorgesehen. Hinzu kommen gesetzliche Prüfungen wie die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die Konstanzprüfung und Sachverständigenprüfung bei Röntgengeräten und gegebenenfalls Prüfungen nach BetrSichV für Druckbehälter. Unser Wartungsplan fasst alle Termine zusammen.
Erfassung aller Geräte, ein Jahreswartungsplan, die Wartungseinsätze nach Herstellervorgabe, Funktions- und Sicherheitsprüfungen sowie die Dokumentation. Ersatzteile, Reparaturen und Prüfungen durch externe Sachverständige werden gesondert abgestimmt. Den genauen Umfang legen wir gemeinsam mit Ihnen fest.
In der Regel ja. Ein ungeplanter Ausfall kostet neben der Reparatur vor allem abgesagte Termine. Regelmäßig gewartete Geräte fallen seltener aus, Verschleiß wird früh erkannt und Reparaturen lassen sich planen. Außerdem setzen viele Herstellergarantien die Einhaltung der Wartungsintervalle voraus.
Ja. Neue Geräte nehmen wir in den Plan auf, ausgesonderte nehmen wir heraus. Einmal im Jahr gehen wir den Plan gemeinsam durch und passen Umfang und Termine an.
Weitere Leistungen, die häufig mit dieser kombiniert werden.
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