Wir unterstützen Zahnarztpraxen in Deutschland bei Konstanzprüfung, Abnahmeprüfung und Sachverständigenprüfung ihrer Röntgengeräte: Einrichtung der Prüfmittel, technische Fehlersuche bei Abweichungen, Instandsetzung und Vorbereitung auf den Prüftermin. So bleiben Bildqualität und Dokumentation für die zahnärztliche Stelle in Ordnung.

Das Strahlenschutzrecht verlangt von Ihnen als Betreiber regelmäßige Prüfungen. Wir sorgen dafür, dass die Technik diese Prüfungen besteht.
Die Konstanzprüfung führt Ihr Praxisteam in den vorgeschriebenen Abständen selbst durch. Wir richten Prüfkörper und Software ein, prüfen die Bezugswerte aus der Abnahmeprüfung und weisen Ihr Team in die Durchführung und Dokumentation ein.
Liegen Ergebnisse der Konstanzprüfung außerhalb der Toleranz, muss die Ursache geklärt werden, bevor weiter geröntgt wird. Wir prüfen Röntgenstrahler, Sensor oder Speicherfolie, Software und Monitor und setzen das Gerät nach Herstellervorgabe instand.
Röntgeneinrichtungen werden von einem behördlich bestimmten Sachverständigen geprüft – vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, in der Regel alle fünf Jahre. Wir bereiten Gerät und Unterlagen vor und führen die Messungen gemeinsam mit dem Sachverständigen durch; den Prüfbericht unterschreibt er.
Neben den Prüfungen nach Strahlenschutzrecht verlangen die Hersteller eine regelmäßige technische Wartung. Wir warten Intraoral-, Panorama- und DVT-Geräte und dokumentieren die Ergebnisse für Ihre Unterlagen.
So setzen wir Planung und Dentaltechnik in einem realen Praxisprojekt um.

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Von der Bestandsaufnahme Ihrer Prüfunterlagen bis zum bestandenen Prüftermin.
Wir sichten Prüfberichte, Ergebnisse der Konstanzprüfung, Rückmeldungen der zahnärztlichen Stelle und die Fristen Ihrer nächsten Prüfungen.
Technische Prüfung von Strahler, Bildempfänger, Software und Befundmonitor sowie der mechanischen Teile.
Behebung festgestellter Mängel und Einstellung nach Herstellervorgabe. Nach Eingriffen, die die Bildqualität beeinflussen, ist gegebenenfalls eine Teilabnahmeprüfung erforderlich.
Durchführung einer Konstanzprüfung mit Ihrem Team zur Kontrolle der Ergebnisse und Einweisung in die korrekte Dokumentation.
Bericht über durchgeführte Arbeiten und Prüfergebnisse für Ihre Röntgenunterlagen, die zahnärztliche Stelle und den Sachverständigen.
Antworten zu den Prüfpflichten für Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis.
Die Abstände richten sich nach Gerätetyp und den geltenden Normen und sind im Abnahmeprüfbericht bzw. in den Vorgaben Ihrer zahnärztlichen Stelle festgelegt. Halten Sie sich an diese Angaben und dokumentieren Sie jede Prüfung. Bei Unsicherheiten gibt die zahnärztliche Stelle Ihrer Landeszahnärztekammer Auskunft.
Nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung sind im Wesentlichen drei Prüfungen relevant: die Abnahmeprüfung bei Inbetriebnahme, die regelmäßige Konstanzprüfung durch die Praxis und die Prüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Zusätzlich überprüft die zahnärztliche Stelle regelmäßig Bildqualität und Dokumentation.
Nicht allein. Verantwortlich für die Prüfung ist ein behördlich bestimmter Sachverständiger, und nur er unterschreibt den Prüfbericht. Die Messungen führen wir gemeinsam mit ihm durch. Vorher sorgen wir dafür, dass Gerät, baulicher Strahlenschutz und Unterlagen vorbereitet sind, und beheben technische Mängel. In Deutschland arbeiten wir dafür mit Sachverständigen vor Ort zusammen; Sie können auch Ihren eigenen beauftragen.
Für Prüfung und kleinere Instandsetzungen meist nur wenige Stunden, die sich außerhalb der Behandlungszeiten einplanen lassen. Ist ein Ersatzteil nötig, hängt die Dauer von der Lieferzeit ab. Termine vor Ort in Deutschland stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Weitere Leistungen, die häufig mit dieser kombiniert werden.
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